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Anfrage: 1. August-Feier 2007 auf dem Rütli

Geschäftsnummer:

07.1053

Eingereicht von:

Leutenegger Oberholzer Susanne

Einreichungsdatum:

14.06.2007

Stand der Beratung:

Erledigt

Zuständigkeit:

Departement für auswärtige Angelegenheiten

Schlagwörter:

Rütli; Bundesrat; Feier; Bereit; Frauen; August-Feier; Schweizer; Friedlich; Feiern; Streit; Sorgen; Schweizerinnen; Gewährleistet; Kantone; Friedliche; Bundesfeier; Recht; Frauen; Kindern; Männern; Verfassungsmässige; Kantonen; Freiheit; Persönlichen; Verfassung; Kann; Redefreiheit; Bewegungsfreiheit; Zugang; Wollen

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Eingereichter Text

Am 1. August 2007 war geplant, auf dem Rütli die Bundesfeier mit Beteiligung der Bundespräsidentin und der Nationalratspräsidentin unter der Schirmherrschaft der Frauenorganisationen und mit vielen Frauen und ihren Familien in einem friedlichen Rahmen durchzuführen. Die Feier ist nun in Frage gestellt, u.a. weil die Deckung der Sicherheitskosten nicht geklärt ist. Der Bundesrat hat in seiner Antwort vom 21. Mai 2007 auf ein Schreiben der fünf interpellierenden Nationalrätinnen vom 14. Mai 2007 an seiner Position festgehalten, wonach der Bundesrat "...auf eine Kostenbeteiligung irgendwelcher Art bezüglich Bundesfeiern auf dem Rütli verzichtet." Er hat ferner darauf verwiesen, die Kantone könnten beim VBS ein Gesuch um "... einzelne Leistungen der Armee stellen, sofern die Voraussetzungen für einen subsidiären Einsatz gegeben sind."

In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Das Rütli gehört seit 1860 als "unveräusserliches Nationaleigentum" dem Bund. Ist der Bundesrat bereit, alles vorzukehren, damit die Bevölkerung am 1. August auf dem Rütli eine friedliche Feier durchführen kann?

2. Ist er auch bereit, dafür zu sorgen, dass das verfassungsmässige Recht auf Redefreiheit auch am 1. August 2007 auf dem Rütli und auch für die beiden höchsten Schweizerinnen gewährleistet ist?

3. Die Schweizer Verfassung gewährleistet die Bewegungsfreiheit als Teil der persönlichen Freiheit. Ist der Bundesrat zusammen mit den zuständigen Kantonen bereit, dafür zu sorgen, dass den Frauen, Männern und Kindern, die die 1. August-Feier auf dem Rütli friedlich feiern wollen, der freie Zugang ermöglicht wird?

4. Teilt er die Ansicht, dass der Verzicht auf die 1. August-Feier auf dem Rütli einer Kapitulation vor den Rechtsextremen gleich kommt?

5. Die Journalistin Larissa Bieler hat in der NZZ am Sonntag vom 3. Juni 2007 den Streit um das Rütli auch als Streit um die Rolle der Frau in unserer Gesellschaft gesehen. Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass die Auseinandersetzung um die 1. August-Feier der höchsten Schweizerinnen auf dem Rütli einen Geschlechterkontext beinhaltet?

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Weitere Informationen


Mehr Informationen können Sie von der Webseite www.parlament.ch entnehmen.
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